Verfasst von Matthias Wandl, Immobilienmakler in Großhadern am 18. April 2022
Hierzu finden sie auf meiner Seite Ratgeber & Checklisten für Immobilienbesitzer - Matthias Wandl - Immobilienmakler in München
verschiedene Ratgeber für die Sanierung, Ratgeber für das Vererben, sowie Ratgeber für Wohnen im Alter und Ratgeber für die Immobilienrente.
Sollte es, wie im Falle der älteren Dame in Gauting im Würmtal geschehen, keine Erben geben oder die Erbmasse zu gering sein, um alle Erben zu befriedigen, dann kommen Begriffe wie Teilverkauf, Leibrente, Immobilienrente und viele andere zur Geltung.
Um es vorweg zu sagen, Gelegenheit macht Diebe. Und die Gelegenheit ist gerade jetzt reichlich vorhanden. Wir leben in einer Zeit der sogenannten Best-Ager, es werden immer mehr Immobilienbesitzer auf den Markt kommen, die genau aus diesem Grunde verkaufen wollen oder gar müssen.
Und es gibt findige Unternehmer die hier ihre Chance wittern über Immobilienverkäufe und Käufe den großen Reibach zu machen.
Als Immobilienmakler der seit mehr als 30 Jahren nicht nur in Gauting, Stockdorf, Krailling oder im gesamten Würmtal Immobilen verkauft hat, habe ich schon den einen oder anderen Marktteilnehmer kommen und auch wieder gehen sehen.
Glauben sie mir, viele Gesellschaften möchten nur ihr Bestes. Natürlich ist es legitim, Geld zu verdienen, das machen wir ja auch.
Aber der Hauptanteil des Gewinnes muss immer beim Verkäufer und seinen Erben bleiben.
Aus diesem Grunde gibt es für mich nur eine wirklich sinnvolle Methode um das Thema Immobilienverkauf auf Rente zu lösen.
Jetzt die Immobilie verkaufen, den Erlös anlegen und in eine kleinere, aber altersgerechte Immobilie umziehen. Ob als Mieter oder nochmals als Eigentümer das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Es ist nicht notwendig, eine 3. Person, Firma oder Stiftung mit ins Boot zu holen um sicher mit der Immobilie im Alter zu agieren.
Gerne stehe ich ihnen hier mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.