Zuerst müssen wir entscheiden - Privatinvestor oder professioneller Investor?
1. DER PRIVATINVESTOR
Her gibt es komplizierte und weniger komplizierte Modelle, sei es mit Nießbrauch oder ohne Nießbrauch.
Auf alle Fälle wird für den Immobilienverkäufer ein lebenslanges Wohnrecht in den Kaufvertag mit aufgenommen und notariell verbrieft.
Diese für mich unkomplizierteste und nicht weniger sichere Methode mit dem kompletten Verkauf der Immobilie an eine Privatperson und der gleichzeitiger Abschluss eines "unkündbaren Mietvertrages" ist mein absoluter Favorit im Umgang mit Immobilien im Alter.
Der Mietvertrag ist nur einseitig Mieterseits kündbar, unkündbar ist er von Seiten des Investors.
Die Vorteile für den Immobilien-Verkäufer und zukünftigen Rentner liegen auf der Hand.
Sofortige Liquidität, Ausschluß von Instandhaltungskosten, freie Wahl des lebenslangen Wohnrechts z.B. beim Pflegefall uvm.
Die Vorteile des Privatinvestors sind ebenso gewichtig:
Kauf einer Immobilie zum jetzigen Marktwert mit enormen Wertsteigerungspotential für sich selbst oder für die Kinder.
Solventer Mieter (Ehemaliger Immobilienbesitzer), in der Regel pfleglicher Umgang mit der Immobilie mieterseits uvm.
Interesse am Thema Immobilienverrentung?
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.